Verkehrssicheres Fahrrad nach StVZO
Donnerstag, 24. September 2009
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt unter anderem auch, wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszusehen hat:
- wirkungsvolle, helltönende Klingel,
jedoch keine Sturmklingel/Radlaufklingel - zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
Bspw: Rücktrittbremse und eine Handbremse/zwei Handbremsen - Front-Scheinwerfer und weißer Frontreflektor
geht auch kombiniert in einem Gehäuse - Dynamo
Batterielicht nur bei Rennrädern unter 11kg gestattet - Speichenreflektoren oder reflektierender Mantelstreifen
- je zwei gelbe Rückstrahler an den Pedalen
- rotes Rücklicht
- großflächiger, roter Rückstrahler
- kleiner roter Rückstrahler, der max 60cm über dem Boden montiert ist
Wer sein Fahrrad so ausgestattet hat, dürfte keine Probleme mehr mit der Polizei bekommen.
Damit einem das verkehrssichere Fahrrad dann auch lange erhalten bleibt, habe ich auch einen Artikel zum richtigen Anschließen von Fahrrädern geschrieben.
(Bildquelle: www.pd-f.de/Staiger)
